AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluß
Angebote der Firma SYCO GmbH (in Folge SYCO®genannt) sind freibleibend. Bestellungen müssen schriftlich erfolgen. Ein Vertrag kommt nur durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw. durch Lieferung der SYCO®zustande. Er unterliegt ausschließlich den nachstehend aufgeführten Bedingungen. Bedingungen des Käufers sind ohne ausdrückliche, schriftliche Anerkennung der SYCO®für diese unverbindlich, auch wenn sie Ihnen nicht nachdrücklich widerspricht. Nebenabreden und Ąnderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung der SYCO®. An Kostenberechnungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die SYCO®Eigentums­ und Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen und sonstige Informationen und Kenntnisse, die der Käufer von der SYCO®erhalten hat und die in der Branche nicht zum allgemeinen Wissensstand gehören, darf der Käufer nur mit schriftlicher Zustimmung der SYCO®an Dritte weitergeben.
2. Zahlung
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Nachnahme, Verrechnungsscheck, Nachnahme Euroscheck oder bei Abholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug. Die SYCO®ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die SYCO®berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die SYCO® über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Käufer in Verzug, so ist die SYCO® berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der SYCO® andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die SYCO® berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Die SYCO® ist in diesem Fall berechtigt Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrüge oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden und unstrittig sind.
 
3. Preise
Die Preise gelten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, drei Monate ab Unterschriftsdatum der Auftragsbestätigung. Sind längere Lieferfristen vereinbart, so werden die am Liefertag gültigen Preise der SYCO® berechnet. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer ab Lager München.
4. Lieferung und Liefertermin
Liefertermine und Fristen sind unverbindlich, sofern die SYCO® sie nicht schriftlich zugesichert hat. Kann wegen der genannten Umstände die Lieferung oder Leistung auch innerhalb der verlängerten Frist nicht oder nur unter unzumutbarem Aufwand erfolgen, so kann die SYCO® vom Vertrag zurücktreten; Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Ist ein verbindlicher Liefertermin aus einem von der SYCO® zu vertretenden Grund um mehr als zwei Wochen überschritten, und ist eine danach vom Käufer zu setzende angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen fristlos abgelaufen, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die SYCO® ist zu Teillieferung von der Bestellung berechtigt. Die SYCO® ist auch zu Mehr- oder Wenigerlieferung im Rahmen des branchenüblichen berechtigt, technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne das hieraus Rechte gegen die SYCO® hergeleitet werden können. Die Sach- und Preisgefahr geht mit der Übergabe der Kaufsache an die den Transport ausführende Person oder Einrichtung auf den Käufer über, auch bei Verwendung von Transportmitteln der SYCO®. Verzögern sich Übergabe oder Versendung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage des Zugangs der Anzeige oder Versand oder Übergabebereitschaft der Kaufsache auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die SYCO® hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Die SYCO® bestimmt den Spediteur, die Transportart und den Weg der Kaufsache bis zum Bestimmungsort, soweit der Käufer nichts anderes angeordnet hat.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflicht, so ist die SYCO® berechtigt, den ihr hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Dem Käufer bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, daß ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
5. Gewärleistung
Die SYCO® gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung beträgt für alle gelieferten Produkte sechs Monate ab Lieferung. Unabhängig davon gibt die SYCO® etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst Einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der SYCO® nicht befolgt, Ünderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Der Käufer muss der SYCO® die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der SYCO® unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt die SYCO®, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Kaufbeleges, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die SYCO® zur Reparatur eingeschickt, bzw. bei ihr angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von der SYCO® frei wieder ausgeliefert. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Tonermaterialien und weitere Verschleißmaterialien sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Im Falle rechtzeitig erhobener und begründeter Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl verpflichtet, nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Der Käufer hat uns die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach unserem billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls sind wir von jeglicher Gewährleistungspflicht befreit. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren geben, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die SYCO® ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat.
6. Haftung
Die SYCO® haftet für Schäden des Käufers nur, soweit ihr oder ihren Erfüllungshilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dies gilt insbesondere für alle Schadenersatzansprüche, unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen Bestimmungen, unerlaubter Handlung, vertraglichen Vereinbarungen oder deren Verletzung oder auf einem sonstigen Rechtsgrund beruhen. Ein durch grobe Fahrlässigkeit verursachter Schaden wird allenfalls bis zur Höhe des Betrages ersetzt, der für die SYCO® zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller ihr bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände voraussehbar war.
7. Umtausch bzw. Rücknahme
Der Umtausch von Warensendungen wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet, jedoch mindestens die Auslagen für Porto und Versand. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist nicht möglich. Mit dem ö–ffnen der Originalverpackung, respektive der Plastikhülle, erkennt der Kunde unseren Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen an. Originalverpackungen sind alle Verpackungen der SYCO® und ihrer Zulieferer. Für Verbraucher gem. §13 BGB gilt das Fernabsatzgesetz. Rücknahmen sind nur innerhalb von 7 Tagen möglich, sofern die Artikel nicht auftragsbezogen für den Kunden geordert wurden und/oder von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen sind. Die Rücksendung ist vorher anzumelden und hat frei zu erfolgen. Dies gilt nicht für Privatkunden ( Endverbraucher ) dort gilt das Widerrufsrecht von 2 Wochen nach Erhalt der Ware.
8. Eigenturmsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der SYCO® aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der SYCO® die folgenden Sicherheiten gewährt, die ihr auf Verlangen nach ihre Wahl freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum der SYCO®, Vereinbarung oder Umbildung erfolgen stets für die SYCO® als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das Miteigentum der SYCO® durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die SYCO® übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit)Eigentum der SYCO® unentgeltlich. Ware, an der der SYCO® (Mit)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungen, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt Sicherheitshalber in vollem Umfang an die SYCO® ab. Die SYCO® ermächtigt ihn widerruflich, die an die SYCO® abgetretene Forderung für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der SYCO® hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere Zahlungsverzug, ist die SYCO® berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgeberansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die SYCO® liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor
9. Urheberrechte
Der Käufer erhält mit dem Erwerb von Software einschließlich gelieferter Systemsoftware ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck oder im Eigentum des Erstellers. Die Lieferung lizenzpflichtiger Software erfolgt gemäß gesondert abzuschließender Vereinbarung und den dort genannten Bedingungen. Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an den von der SYCO® gelieferten Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmierteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen, auch an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen verbleiben bei der SYCO® oder im Eigentum des Erstellers. Der Käufer haftet der SYCO® gegenüber für alle Schäden, die sich aus der Verletzung vorgenannter Verpflichtungen ergeben. In jedem Verletzungsfall kann die SYCO® unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen des Kaufpreises für das entsprechende Gesamtprogramm geltend machen, ohne dass ein entstandener Schaden durch die SYCO® im Einzelnen nachgewiesen werden muss. Macht die SYCO® neben der Vertragsstrafe Schadenersatzansprüche geltend, so wird die verwirkte Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Sämtliche von der SYCO® gelieferte Hard- und Software sowie Handbücher sind urheberrechtlich geschützt. Die Einräumung irgendeines Nutzungsrechtes bedarf der besonderen Genehmigung von Seiten der SYCO®.
10. Anwendbares Recht
Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen SYCO® und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, juristische Person des öffentlichenrechtlichen Sondervermögens ist, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Die SYCO® ist jedoch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird sie durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, ersetzt. Die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen wird dadurch nicht berührt.
 
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
SYCO GmbH
Zuger Straße 4
81475 München
Tel.: +49 89 189 30 70

Email: support@syco.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der ܜberlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

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